Grundsteuerbescheide 2025
Information des Marktes Altenstadt: Grundsteuerbescheide werden Anfang Januar 2025 verschickt
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 Anfang Januar an Sie versandt werden. Mit diesem Bescheid erhalten Sie die maßgeblichen Informationen zu Ihrer Grundsteuerveranlagung.
Ab 2025 ergeben sich Neuregelungen bei der Grundsteuer:
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin hat der Bayerische Landtag am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Die Grundsteuer in Bayern wird ab 2025 nicht mehr nach dem Wert des Grundstückes, sondern nach der Größe der Fläche des Grundstückes und des Gebäudes berechnet.
Wie verläuft das Verfahren zur Erhebung der Grundsteuer ab 2025?
Zunächst hat das Finanzamt auf Basis Ihrer erklärten Angaben den sogenannten Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag festgestellt. Ihnen müssten daher in der Vergangenheit entsprechende Bescheide vom Finanzamt zugegangen sein.
Der Markt Altenstadt passte am 19.09.2024 durch Marktgemeinderatsbeschluss die Hebesätze individuell an und setzte die Hebesätze in der Hebesatzsatzung fest. Bei der Festsetzung der Grundsteuer wird der vom Finanzamt an die Kommune mitgeteilte Grundsteuermessbetrag mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Im Bereich der Grundsteuerhebesätze wird zwischen einem Hebesatz für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und einem Hebesatz für die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) unterschieden. Der Markt Altenstadt hat ab 01.01.2025 einen Hebesatz für die Grundsteuer A in Höhe von 640 von Hundert und für die Grundsteuer B in Höhe von 210 von Hundert festgelegt. Die zu leistende neue Grundsteuer ist erstmalig ab 2025 zu bezahlen.
Der Zweckverband für gemeindliche Datenverarbeitung im Landkreis Neu-Ulm in Illertissen ist im Auftrag des Marktes Altenstadt für die Erstellung und den Versand der Grundsteuerbescheide zuständig.
Beispielberechnung Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe):
50 EUR (Grundsteuermessbetrag) x 640 (Hebesatz) / 100 = 320 EUR Grundsteuer im Jahr
Beispielberechnung Grundsteuer B (Grundvermögen):
200 EUR (Grundsteuermessbetrag) x 210 (Hebesatz) / 100 = 420 EUR Grundsteuer im Jahr
Ihre Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt