Antrag auf Bezuschussung der Kinder- und Jugendarbeit
Der Marktgemeinderat hat in einer Sitzung beschlossen, den jährlichen Förderbeitrag für die Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen und Organisationen von derzeit 10 € pro Kind/Jugendlichem auf 13 € zu erhöhen. Der Förderbeitrag wird nur auf Antrag an alle Vereine und Organisationen im Bereich des Marktes Altenstadt nach folgenden Kriterien ausgezahlt:
- Das Höchstalter zur Gewährung des Zuschusses wird auf 18 Jahre festgelegt.
- Der Förderbetrag wird auf 13 €/Kind oder Jugendlichem festgelegt.
- Entscheidend ist die Mitgliedschaft in einem örtlichen Verein/Organisation und nicht der Wohnsitz.
- Der Zuschuss wird nur auf Antrag für das jeweils laufende Haushaltsjahr gewährt. Stichtag ist jeweils der 30.06.
- Dem Antrag ist eine Liste mit den Namen und Geburtsdaten der geförderten Kinder/Jugendlichen beizulegen.
Sollte auch Ihr Verein/Kirche eine Förderung für geleistete Kinder-/Jugendförderung beanspruchen, bitten wir Sie, Ihren Antrag mittels beigefügtem Vordruck jeweils bis spätestens 30. September für das jeweilige Jahr beim Markt Altenstadt einzureichen.