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Antrag auf Bezuschussung der Kinder- und Jugendarbeit

Der Marktgemeinderat hat in einer Sitzung beschlossen, den jährlichen Förderbeitrag für die Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen und Organisationen von derzeit 10 € pro Kind/Jugendlichem auf 13 € zu erhöhen. Der Förderbeitrag wird nur auf Antrag an alle Vereine und Organisationen im Bereich des Marktes Altenstadt nach folgenden Kriterien ausgezahlt: 

  • Das Höchstalter zur Gewährung des Zuschusses wird auf 18 Jahre festgelegt.
  • Der Förderbetrag wird auf 13 €/Kind oder Jugendlichem festgelegt.
  • Entscheidend ist die Mitgliedschaft in einem örtlichen Verein/Organisation und nicht der Wohnsitz. 
  • Der Zuschuss wird nur auf Antrag für das jeweils laufende Haushaltsjahr gewährt. Stichtag ist jeweils der 30.06. 
  • Dem Antrag ist eine Liste mit den Namen und Geburtsdaten der geförderten Kinder/Jugendlichen beizulegen. 

Sollte auch Ihr Verein/Kirche eine Förderung für geleistete Kinder-/Jugendförderung beanspruchen, bitten wir Sie, Ihren Antrag mittels beigefügtem Vordruck jeweils bis spätestens 30. September für das jeweilige Jahr beim Markt Altenstadt einzureichen.

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Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.