Meldepflicht nach §17 BMG

für An-, Um- und Abmeldungen des Wohnsitzes
Bitte beachten Sie, dass Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde an-, um- und abmelden müssen, wenn Sie Ihren Wohnsitz gewechselt haben.
Sie können Ihrer Meldepflicht persönlich oder onlineüber unsere Homepage nachkommen.
Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass bei einer Überschreitung der zwei-wöchigen Frist ein Verwarngeld bis zu 55 € erhoben werden kann.