Sprungziele

Breitbandausbau BayGibitR

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

BayGibitR - Breitband Förderverfahren 

Der Markt Altenstadt / Iller beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf

www.schnelles-internet-in-bayern.de veröffentlicht.

 

Förderschritt 7 - Kooperationsvertrag

 

Stellungnahme der Gemeinde bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) (Anhang)

——————————————

Förderschritt 6 - Zuwendungsbescheid

 

Der Markt Altenstadt / Iller hat am 17.11.2021 den Zuwendungsbescheid überreicht bekommen.

——————————————

Förderschritt 5 – BayGibitR, Auswahlverfahren Ergebnis

 

Bekanntmachung des Marktes Altenstadt / Iller bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der bayerischen Gigabitrichtlinie - BayGibitR

(Anhang)

————

Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung - ACHTUNG !!! FRISTVERLÄNGERUNG BIS 07.05.2021

Der Markt Altenstadt / Iller führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch. 
Der Markt Altenstadt / Iller bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote bis zum 23.04.2021 um 12:00 Uhr einzureichen.

Bekanntmachung Auswahlverfahren (Anhang)
Karte Erschließungsgebiete (Anhang)

Die Zusendung der Adressliste des Auswahlverfahrens an den Betreiber erfolgt erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung für diesen Förderschritt.

Nutzungsbedingungen Geodaten (Anhang)
Verpflichtungserklärung Geodaten (Anhang)

—————————————— 

Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis

Der Markt Altenstadt / Iller hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. 
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnisse Markterkundung (Anhang)

—————————————— 

Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung

Der Markt Altenstadt / Iller veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.

Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 24.08.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.
 
Dokumente:
Bekanntmachung zur Markterkundung (Anhang)
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (Anhang)
Adressliste zum vorläufigen Erschließungsgebiet (Excel) (diese Datei bitte bei der Kommune anfordern)
 
Bei Verwendung von mehr als 30 % an Adressen bei der Ausschreibung erfolgt die Zusendung der Adressliste an den Betreiber erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung (siehe Förderschritt 1).

——————————————

Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat der Markt Altenstadt für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte zu nachfolgend veröffentlicht.

Nutzungserklärung Geodaten (Anhang)
Verpflichtungserklärung Geodaten (Anhang)

Hinweise – Breitbandzentrum Amberg:

f) Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten 

Die AL enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer, sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten. 

  • Soweit mehr als 30 % der Adressen einer Gemeinde in der AL enthalten sind, darf die AL nicht ohne weiteren Zugangsschutz veröffentlicht werden. Die Nutzungsbedingungen sind von den Auftragnehmern (z.B. Netzbetreiber) durch Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Beide Dokumente können auf der Internetseite des Breitbandzentrums (www.schnelles-internet.bayern.de) heruntergeladen werden und sind mit Bekanntmachung der Markterkundung (Modul 2) sowie mit Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (Modul 4) auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen. 
  • Textvorschlag zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde:
    „Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung bereitgestellt.“ 
  • Beinhaltet die AL weniger als 30 % der Adressen einer Gemeinde, so kann die Adressliste mit Bekanntmachung der Markterkundung bzw. des Auswahlverfahrens zusammen mit den Nutzungsbedingungen und der Verpflichtungserklärung auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.